Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Meine Daten dürfen für folgende Zwecke verwendet werden: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Erfüllung des Behandlungsvertrages, zur Erhebung und Weiterleitung von Laborbefunden, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen und dem Patienten, zur therapeutischen Dokumentation.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
Erhobene Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Die Hebamme gibt Daten nicht ohne Einwilligung der Betreuten weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Die Daten werden in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Ich habe verstanden, dass meine Daten im Rahmen einer Überprüfung anonymisiert von einem Auditor / einer Auditorin eingesehen werden können.
Beschwerden bei Verdacht auf Verstoß gegen das Datenschutzrecht oder Verletzung der datenschutzrechtlichen Ansprüche nimmt die zuständige Aufsichtsbehörde entgegen.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Kavalleriestraße 2 - 4
40213 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 384 24 - 0
Telefax: 02 11 / 384 24 - 10
E - Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Website: http//www.ldi.nrw.de
Information zur Datenverarbeitung
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck ich Ihre Daten erhebe, speichere oder weiterleite und welche Rechte Sie haben.
Hebamme Vera Balceris, Glockenweg 1, 32361 Pr. Oldendorf, Tel: 05742 9289892, hebammmevera@posteo.de
Ich erhebe folgende Informationen:
Hierzu verarbeite ich neben der o.g. personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten, die ich oder andere Gesundheitsdienstleister erheben. Die Erhebung dieser Daten ist notwendig, um den Behandlungsvertrag mit Ihnen und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Ohne diese Informationen ist eine sorgfältige Behandlung nicht möglich. Auch andere Gesundheitsdienstleister wie: Hebammen, Ärzte, Klinken oder Labore, bei denen Sie in Behandlung sind und Befunde erhoben werden, können mir Daten zur Verfügung stellen (z. B. in Arztbriefen, Laborbefunde).
Empfänger der Daten
Ich übermittle Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können sein:
Die von mir erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht. Die Daten werden duch die Hebammensoftware verschlüssel und passwortgeschützt gespeichert. Ich bin verpflichtet, Ihre Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. In besonderen Fällen können sich auch längere Aufbewahrungsfristen ergeben, bis zu 30 Jahre.
Im Übrigen bewahre ich Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
Ich übermittle Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und um Befunde zu erhalten. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
Sie haben das Recht:
Die für mich zuständige Datenschutzbehörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Kavalleriestraße 2 - 4
40213 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 384 24 - 0
Telefax: 02 11 / 384 24 - 10
E - Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Website: http//www.ldi.nrw.de
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DS-GVO in Verbindung mit § 22 Abs.1 Nr. 1 lit. b) BDSG. Bei Fragen können Sie sich gern an mich wenden.
Besonderheit bei SARS CoV 2-Pandemie
Gemäß Art. 16 Abs. 2 „Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten“ Infektionsschutzgesetz kann die Behörde die Weitergabe von Daten verlangen, so dass die Hebamme verpflichtet ist diese im Falle einer behördlichen Überprüfung zu übermitteln.
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